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   VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20   

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VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20 (https://dejure.org/2021,332)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.01.2021 - 9 K 3782/20 (https://dejure.org/2021,332)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 9 K 3782/20 (https://dejure.org/2021,332)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Eine solche die Rechte des Beamten nach Art. 33 Abs. 2 GG gefährdende Beeinträchtigung kann in der Auswahl eines Bewerbers für einen Dienstposten liegen, wenn diese Auswahlentscheidung nach der Vorgehensweise des Dienstherren Vorwirkungen auf die nachfolgende Verleihung eines höheren Statusamtes haben kann (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris).

    Ausgeschlossen sei das Ausblenden ferner in denjenigen Fällen, in denen - sofern dies überhaupt zulässig sei (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris) - der ersten Auswahlentscheidung keine weitere nachfolge, sondern der ausgewählte und mit der Wahrnehmung des höherwertigen Dienstpostens betraute Beamte nach Feststellung seiner Bewährung unmittelbar befördert werde.

    Der Vergleich unter den Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 - BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, alle juris).

    Neben der zu fordernden Transparenz ist außerdem ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung über die Vergabe des Dienstpostens und der Beförderung erforderlich, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren (BVerwG, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44 Rn. 20) und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 13).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Eine solche die Rechte des Beamten nach Art. 33 Abs. 2 GG gefährdende Beeinträchtigung kann in der Auswahl eines Bewerbers für einen Dienstposten liegen, wenn diese Auswahlentscheidung nach der Vorgehensweise des Dienstherren Vorwirkungen auf die nachfolgende Verleihung eines höheren Statusamtes haben kann (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris).

    Der Grundsatz der Bestenauswahl vermittelt jedem Bewerber ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 - BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1/18 - Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, alle juris).

    Der Vergleich unter den Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 - BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, alle juris).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Eine Aufhebung der Ernennung des ernannten Beamten kommt in einem gerichtlichen (Hauptsache-)Verfahren ebenso wenig in Betracht wie gegen die bereits erfolgte Ernennung gerichteter Eilrechtsschutz (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris).

    Vielmehr darf der Dienstherr die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens und die Vergabe des entsprechenden Beförderungsamtes in der Weise miteinander verknüpfen, dass er der Dienstpostenvergabe im Falle der Bewährung des ausgewählten Bewerbers unmittelbar - d.h. ohne eine weitere Auswahlentscheidung - die Beförderung nachfolgen lässt (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris m. w. N.).

    Erforderlich ist nämlich im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) zum einen, dass diese Verknüpfung transparent ist, das heißt, dass der möglicherweise am Dienstposten und am Beförderungsamt interessierte Personenkreis weiß, dass mit der Vergabe des Dienstpostens zugleich auch - die laufbahnrechtliche Bewährung auf dem Dienstposten vorausgesetzt - über die Vergabe des Beförderungsamts entschieden wird (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris).

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Anders als bei der Vergabe eines Statusamtes kann die Besetzung eines Dienstpostens grundsätzlich jederzeit rückgängig gemacht werden, sodass der Betroffene nachgelagerten Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann (BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris).

    Diese Rechtsprechung hat das BVerwG sodann modifiziert und betont, dass die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Vordergrund stehe, d.h. das öffentliche Interesse an der kontinuierlichen Erfüllung der mit einem bestimmten Dienstposten verbundenen Aufgaben (BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris).

    Wird - wie hier - ein solches einaktiges Verfahren gewählt, bei dem die Besetzung des Dienstpostens mit einer Beförderungsentscheidung in einer Weise verbunden ist, die es dem konkurrierenden Bewerber unmöglich macht, nach der Besetzung des Dienstpostens noch Einfluss auf die Beförderung zu nehmen, ist nach der Rechtsprechung des BVerwG die Ausblendungsoption ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 4 S 2980/19

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Konkurrentenstreit um nicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Dies ergibt sich bei der gebotenen Auslegung des Ausschreibungstextes, ausgehend vom objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 B 7.14 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 S 2980/19 -, juris) So weist schon die Überschrift der Ausschreibung "Sachgebietsleiter/-in für die Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe (m/w/d)" deutlich darauf hin, dass nicht das Statusamt z. B. eines Oberamtsrates, sondern ein Amt im konkret-funktionellen Sinne, d.h. ein Dienstposten besetzt werden soll.

    Die in der Ausschreibung formulierten Aufgabenschwerpunkte und Anforderungen orientieren sich im Übrigen an dem konkreten Dienstposten und nicht am Statusamt A 12 oder A 13 g.D., wie es bei der Vergabe eines Amts im statusrechtlichen Sinne zwingend erforderlich wäre (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 S 2980/19 -, juris).

    Auch wenn vorliegend nicht unmittelbar ein Statusamt ausgeschrieben worden ist, ist bei einem förderlichen Dienstposten, der - wie hier - im einaktigen Verfahren zur Beförderung führt, d. h. ohne weitere Auswahlentscheidung bereits bei der Besetzung des Dienstpostens mittelbar über das Statusamt entschieden wird, die Auswahlentscheidung ebenfalls am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG zu messen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.07.2020 - 4 S 1777/20 - und vom 16.12.2019 - 4 S 2980/19 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Der Vergleich unter den Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 - BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, alle juris).

    Zum anderen ist Voraussetzung, dass diese Auswahlgespräche - für die Bewerber erkennbar - nach im Vorhinein festgelegten, einheitlichen Kriterien und Maßstäben bewertet und die Ergebnisse hinreichend dokumentiert werden (zur Dokumentationspflicht vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, NVwZ 2011, 1191).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Er kann aber beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden wird (st. Rspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 26.06.1986 - 2 C 41.84 - und vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, alle juris).

    Die Auswahl unter Bewerbern, deren statusrechtliches Amt der Rangordnung nach niedriger ist als die Besoldungsgruppe, der der zu besetzende Dienstposten zugeordnet ist, hat gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und den die Verfassungsnorm konkretisierenden beamtenrechtlichen Vorschriften allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Dem Gebot der Bestenauslese entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstands konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen; regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen, die mit ihren Bewertungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Verleihung eines Beförderungsamts in Betracht kommenden Beamten dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2011 - 4 S 2543/11 -, juris).

    Dies umfasst insbesondere die Befragung zu gleichen oder vergleichbaren (leistungsbezogenen) Themenkomplexen in einem formalisierten Rahmen sowie die Möglichkeit, in gleichem und ausreichend großem Zeitraum zu antworten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2011 - 4 S 2543/11 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 4 S 2660/10

    Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Die Durchführung von Auswahl- oder Vorstellungsgesprächen kommt als zusätzliches Erkenntnismittel insbesondere dann in Betracht, wenn ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber besteht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -, vom 27.10.2008 - 4 S 2399/08 -, vom 12.01.2010 - 4 S 2455/09 -, vom 14.09.2010 - 4 S 1630/10 - und vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.04.2005 - 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 -, NVwZ-RR 2006, 344).

    Können Auswahlgespräche danach auch als leistungsbezogene Elemente in Betracht kommen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.01.2011, a.a.O., vom 14.12.2010 - 4 S 2387/10 -, und vom 12.01.2010, a.a.O.), so setzt dies voraus, dass die Durchführung eines derartigen Gesprächs den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügt.

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20
    Neben der zu fordernden Transparenz ist außerdem ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung über die Vergabe des Dienstpostens und der Beförderung erforderlich, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren (BVerwG, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44 Rn. 20) und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 13).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2016 - 4 S 1578/16

    Zur Auslegung eines Eilrechtsantrags im beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705

    Aufhebung der Ausschreibung einer Dienstpostenbesetzung (hier: Konrektorenstelle

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2387/10

    Schulbehörden müssen über die Besetzung der Rektorenstelle an einem Pforzheimer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 4 S 1777/20

    Option der Ausblendung eines eventuellen Bewährungsvorsprungs

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